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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Wikingerhofs
Geltungsbereich
Diese AGBs gelten zwischen dem "Wikingerhof" und dem Kunden.
Der Kunde ist entweder der Teilnehmer eines Programmes oder dessen gesetzlicher Vertreter, Gruppenführer, Lehrer, etc. sofern der Teilnehmer nicht selbst unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Durchführung der Programme
Die gebuchten Programme werden nur nach Absprache mit dem Kunden erteilt.
Sie umfassen bei den Tierprogrammen zwei Bereiche der Unterrichtsform (der kommunikative Umgang mit dem Tier/Pferd und theoretisches und praktisches Wissen in Umgang, Haltung und Pflege), welche der jeweiligen Leistungsstufe angepasst unterrichtet werden...bei Pferde-/Ponyprogrammen kommt hierzu noch das Reiten.
Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Programmleiters Folge zu leisten. Bei groben Verstößen des Teilnehmers kann das Programm durch den Programmleiter vorzeitig beendet werden. (z.B. mutwillige Zerstörung/Gewalt)
Ein auf diese Weise vorzeitig beendetes Programm gilt als in Anspruch genommen.
Der Zutritt auf die Koppeln, Stallungen und in die Tiergehege ist grundsätzlich nur im bei sein des Programmleiters oder auf Grund dessen Anweisung erlaubt.
Das tragen robuster Kleidung und guten Schuhwerks ist Pflicht.
Absagen und Verschieben der Einheiten
Buchungen sind verbindlich und die Termine fallen wegen schlechtem Wetter nicht aus!
Der Teilnehmer verpflichtet sich, abgesprochene Termine mindestens 24 Std. vor Beginn des gebuchten Programms persönlich, telefonisch oder schriftlich abzusagen ggf. einen Ersatztermin zu vereinbaren. Spätere Absagen werden nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests akzeptiert, ansonsten wird das vereinbarte Programm als in Anspruch genommen angesehen und somit voll berechnet.
Bei Verhinderung des Programmleiters oder extremen Wetter- bedingungen (z.B. Sturm, sehr hohe, niedrige Temperaturen) kann der Termin auch kurzfristig durch den Programmleiter abgesagt werden, da die Gefahr von gesundheitlichen Schäden von Mensch und Tier ausgeschlossen werden muss.
Zahlungsbedingung
Bei einzelnen Programmen ist das Entgelt sofort vor dem Programm zu entrichten.
Sie erhalten eine Rechnung/Quittung sowie einen Nachweis über in Anspruch genommene Programme.
Haftung
Der Wikingerhof haftet nicht für persönliches Eigentum des Teilnehmers.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit dem ihm anvertrauten Tier/Pferd und Material sorgsam und schonend umzugehen, ansonsten kann eine sofortige Beendigung der Programmeinheit - wie oben erwähnt - ausgesprochen werden. Bei unsachgemäßem Umgang des Teilnehmers mit dem ihm zu Verfügung gestellten Material und daraus resultierenden, mutwillig herbeigeführten Schäden, kann Schadensersatz durch den Wikingerhof geltend gemacht werden.
Die Teilnehmer, oder deren gesetzl. Vormund, bzw. Aufsichtsperson hat im Falle von medikamentösen Behandlungen dafür Sorge zu tragen, dass Medikamente rechtzeitig eingenommen, bzw. von dem Teilnehmer mitgeführt werden, um so eine Versorgung zu gewährleisten. Der Wikingerhof kann hierfür keine Sorge tragen, bzw. Haftung übernehmen. Ebenso sind gesundheitliche Einschränkungen, sowie Allergien, etc. rechtzeitig vor dem Beginn eines Programmes uns schriftlich mitzuteilen.
Diebstahl führt zum sofortigen Ausschluss vom Programm und wird zur Anzeige gebracht.
Bei Verstoß gegen Wikingerhof-interne Regeln und daraus resultierenden Unfällen ist die Haftung durch den Wikingerhof ausgeschlossen
Der Wikingerhof
Diecker Weg 21
52538 Höngen-Dieck
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